Soudal N.V. Schulungspflicht für PU-Schäume seit 24. August

Pressemitteilung | Lesedauer: min | Bildquelle: Soudal N.V.

Um die Verwendung von diisocyanathaltigen Produkten wie PU-Schäumen noch sicherer zu machen, gilt seit dem 24. August 2023 die von der EU in der Chemikalienverordnung REACH festgelegte PU-Schulungspflicht. Auf der Website von Soudal finden sich alle wichtigen Informationen sowie ein direkter Zugang zur Online-Schulung.


Die Online-Schulung wurde vom Verband der europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie (FEICA) in Abstimmung mit den europäischen Industrieverbänden der Diisocyanathersteller entwickelt. Durch das praktische E-Learning-Format hat jeder Verarbeiter rund um die Uhr Zugriff auf die Schulung und kann anschließend die Multiple-Choice-Fragen ebenfalls direkt online beantworten. Um sicherzustellen, dass Verarbeiter stets auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Verarbeitung von Polyurethan-Schäumen, PU-Dichtstoffen und PU-­Holzleimen sind, muss die Schulung alle fünf Jahre wiederholt werden. 
 

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