Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen laut WHG spezielle Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gewässerverunreinigung auszuschließen. Wo wassergefährdende Substanzen abgefüllt, umgeladen, aufgefangen oder angenommen werden, müssen zu diesem Zweck sogenannte WHG-Flächen eingebaut werden. Die Oberflächen müssen das Eindringen der Substanzen in den Untergrund wirksam verhindern. Hier ein…