Besondere Bedeutung gewinnt die Zulassung, weil darin auch Einzelbefestigungen geregelt werden. Unter Beachtung der wirkenden Kräfte sind Ankergruppen nicht zwingend erforderlich. Das spart Material und Arbeitszeit. Der Aufwand wird zusätzlich reduziert, weil das Bohrloch zulassungskonform nicht ausgeblasen oder ausgebürstet werden muss. Der Schraubanker kann direkt im erstellten Bohrloch gesetzt werden. Gegenüber Klebesystemen besteht zudem der Vorteil einer temperaturunabhängigen Montage und sofort belastbaren Verbindung.
Die Europäische Technische Bewertung (ETA) für die Anwendung in Mauerwerk ist ebenfalls beantragt.
Die Einsatzmöglichkeiten der Schraubanker werden mit der erteilten Zulassung bedeutend erweitert. Denn mit der ebenfalls vorliegenden Brandprüfung in Anlehnung an das technische Regelwerk TR 020 können die Anker auch überall dort verarbeitet werden, wo Befestigungen mit Funktionserhalt im Brandfall auszuführen sind. J