Kein Wunder, denn die Steuerförderung für energetische Dacharbeiten, welche die Mindestanforderungen der neuen »Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung« (EsanMV) beinhalten, sieht vor, dass 20 Prozent der Investitionskosten über drei Jahre auf die Steuer angerechnet werden können, heißt es in der Mitteilung weiter. In den ersten beiden Kalenderjahren sollen Aufwendungen des Steuerpflichtigen um je…