Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, Arbeitsbedingungen und damit verbundene Gefährdungen für Beschäftigte zu beurteilen und zu dokumentieren. Nicht nur für den Gesamtbetrieb, sondern auch für jeden Arbeitsplatz müssen individuelle Überprüfungen erstellt werden, die die jeweiligen Besonderheiten vor Ort berücksichtigen. Das heißt für den Bausektor: Jede Baustelle muss separat bewertet werden.…