Bei herkömmlichen Industriebodenbeschichtungen tritt materialbedingt schon bei der Verarbeitung oft eine Geruchsbelastung auf. Auch kommt es in der Nutzungsphase häufig zum Ausgasen von Emissionen – mit entsprechenden Auswirkungen auf die Gesundheit ebenso wie auf die Arbeitsqualität. Das liegt an den »VOCs«, den Volatile Organic Compounds, also flüchtigen organischen Bestandteilen. Nach der europäischen Definition haben diese organischen Verbindungen einen Anfangssiedepunkt von höchstens 250 °C bei einem Standarddruck von 101,3 kPa. Dazu zählen Lösemittel wie zum Beispiel Xylol, Ethanol oder auch Testbenzin, Alkohol und Benzylalkohol – alles kennzeichnungspflichtige Produktbestandteile. Sie müssen im Sicherheitsdatenblatt unter »Gefährliche Inhaltsstoffe« aufgezählt werden. Laut EU-Verordnung (Decopaint-RL) 2004/42/EG ist der maximal erlaubte Gehalt an VOC (Kategorie A II / j / Typ Lb) im gebrauchsfertigen Zustand 500 g pro Liter. Diese flüchtigen organischen Verbindungen haben einen Verdünnungseffekt und dienen als Filmbildehilfsmittel.
Aber auch wenn sie billig sind und damit das Produkt billiger machen, zahlt man einen hohen Preis: Die VOCs werden nur teilweise im Aushärtungsprozess eingebunden bzw. verflüchtigen sich entweder sofort oder im Laufe der Zeit und emittieren in die Raumluft. Ergebnis: Nicht nur Verarbeiter klagen über Allergien sowie über störende Geruchsbelastung während des Einbaus bzw. in der Aushärtungsphase. Je nach Nutzung können derartige VOCs über einen langen Zeitraum ausdiffundieren und die Raumluft auch für die Mitarbeiter des Industrieunternehmens beeinträchtigen. Kopfschmerzen, Schwindelgefühl und Müdigkeit kann die Folge sein, aber auch Reizungen der Schleimhäute (Augen / Nase) und der Atemwege bis hin zu wiederkehrenden Atemwegserkrankungen. Selbst Allergien / Hautreizungen, Lungen- und Nervenschädigungen und bei Styrol Blutbildveränderungen lassen sich auf die VOCs zurückführen.
Seit 2008 neuer Stand der Technik
Für Verarbeiter ebenso wie für die Nutzer war das Jahr 2008 eine Zeitenwende. Denn seither ist der Stand der Technik neu definiert. Guido Hovestadt-Roser von AB-Polymerchemie erklärt den Unterschied emissionsarmer bzw. emissionsminimierter Systeme zu herkömmlichen Industriebodenbeschichtungen: »Auch hier bilden Epoxidharze und Polyurethane die Rohstoffbasis der meisten Industrieböden. Allerdings haben wir in der Produktion von Industriebodenbeschichtungen auf Epoxidharzbasis von Anfang an auf den Einsatz von bekanntermaßen hormonell aktive Substanzen wie Alkylphenolen (Nonylphenol / Dodecylphenol) verzichtet. Für die ›AB-ZEROPOX‹-Qualitäten gilt sogar, dass sie keinen Benzylalkohol enthalten.«
Bei den Polyurethan-Industriebodenprodukten Marke »AB-ZEROPUR« kommt hinzu, dass sie bis zu 80 Prozent auf natürlichen und nachwachsenden Rohstoffen basieren. Der natürliche Hauptbestandteil, das Polyol, wird aus den Früchten bzw. Samen der Rizinuspflanze gewonnen und mit einem polymeren Isocyanat zur Aushärtung gebracht.
Punktgenaue Entwicklungen
Für beide Lösungen, die »AB-ZEROPOX«- wie »AB-ZEROPUR«-Qualitäten, gilt, dass sie hinsichtlich geringstmöglicher raumluftbelastender Emissionen für den Einsatz in industriellen Bereichen entwickelt worden sind. Mit einem Wert von VOC < 1 % setzen sie praktisch weder während der Beschichtungsarbeiten noch später bei der Nutzung VOCs frei und erfüllen so die AgBB-Richtlinien, heißt es in einer Mitteilung des Herstellers. Der Ausschuss für die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten hat für die Prüfung niedrige Grenzwerte vorgegeben: nur 1 mg/m³ Raumluft, überprüft nach drei, sieben und 28 Tagen in der Prüfkammer bei erhöhter Temperatur. J