Herzstück der Debatte ist der Gebäudetyp-E-Vertrag: Bauherr und Bauunternehmen sollen darin festhalten können, in bestimmten Punkten von bestehenden Standards abzuweichen, solange die bauordnungsrechtlichen Schutzziele eingehalten werden. Weg von aufwendigen Details, hin zu kompakten Grundrissen, robusten Materialien und seriellen Konzepten: So lautet das Versprechen, mit dem Planungs- und Bauprozesse…