Doch wann muss man absturzsichernd befestigen? Grundsätzlich gilt, wenn der Höhenunterschied zwischen Fußboden (Raumseite) und angrenzender Geländeoberkante (Außenseite) 0,5 mbzw. 1 m beträgt oder die Brüstungshöhe kleiner als 1,1 m bis 0,8 m ist, ist in jedem Fall eine Umwehrung als Absturzsicherung erforderlich. Die genauen Werte sind in den jeweiligen Landesbauordnungen zu finden. In speziellen…