15 von 16 Bundesländern fordern in ihrer Landesbauordnung sogenannte Umwehrungen, wann immer Flächen zum Begehen bestimmt sind und an tiefer liegende Flächen angrenzen. In Bayern wird dies in einem zweiten Passus sogar konkret auf Dächer ausgeweitet, die »zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, sowie Öffnungen und nicht begehbare Flächen in diesen Dächern und in begehbaren Decken, soweit sie nicht…