GUTEX: Förderung von Holzbauten und Holzfaserdämmung in Bayern

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Um die Klimaziele zu erreichen, wurde in Bayern am 1. Juni 2022 das Bayerische Holzbauförderprogramm (BayFHolz) auf den Weg gebracht. Um bis 2040 klimaneutral zu werden, soll der Holzbau mit einem Zuschuss von 500 Euro pro Tonne CO2 gefördert werden, die durch die Verwendung von Vollholzprodukten, Holzwerkstoffen und Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen gebunden wird. Förderanträge müssen bis 31.12.2022 bei der Bewilligungsstelle eingegangen sein und sollen dem Einsatz von nachhaltigen

Holzfaserdämmstoffen einen kräftigen Schub geben. Zudem setze man darauf, dass weitere Bundesländer diesem Vorstoß folgen werden.

Hohe Zuschüsse für Gutex Holzfaserdämmung

Holzfaserdämmplatten besitzen im Vergleich zu Zellulose, Hanf, Flachs, Kork und Stroh die

höchste Rohdichte und binden daher das meiste CO2 pro Kubikmeter. Folglich werde der Aus- und Umbau mit Holzfaserdämmplatten am stärksten gefördert. Hier eine Übersicht, wie deutlich die Bezuschussung die Bau- und Dämmkosten von öffentlichen Gebäuden und Wohngebäuden der Gebäudeklasse 3, 4 und 5 reduzieren kann:

Was fördert das BayFHolz mit welchem Betrag?

Das BayFHolz fördert den Neubau, die Erweiterung und die Aufstockung von öffentlichen

Gebäuden und mehrgeschossigen Wohngebäuden der Gebäudeklassen 3, 4 und 5 in

Holzbauweise. Laut der Bayerischen Bauordnung müssen die Wohngebäude über mindestens drei Wohneinheiten und eine Bruttogeschossfläche von mindestens 300 Quadratmetern verfügen, um die Förderung zu erhalten. Bei einer Aufstockung müssen mindestens zwei Wohneinheiten mit einer zusätzlichen Bruttogeschossfläche von mindestens 100 Quadratmetern realisiert werden. Die Fördersumme beträgt 500 Euro Zuschuss je Tonne gebundenem CO2 – durch Holzbauelemente und

Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sowie bis zu 200.000 Euro pro Baumaßnahme – ausgeführt als Effizienzhaus 55 oder besser. Das BayFHolz ist mit anderen Förderprogrammen, wie zum Beispiel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), kombinierbar.


Wie lauten die Förderanforderungen?

Um gemäß BayFHolz förderfähig zu sein, müsse ein Gebäude folgende Anforderungen erfüllen: Die Tragwerkskonstruktion muss überwiegend aus Holz bestehen. Das bedeutet, dass mindestens die tragende Konstruktion der Geb.udehülle und ein weiteres tragendes

Bauteil in Holzbauweise realisiert werden müssen. Das Holz und die Holzbauteile müssen nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Die von den kohlenstoffspeichernden Baustoffen erzielte CO2-Bindung muss mittels der jeweils aktuellen Version des bereitgestellten Tools auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr nachgewiesen werden. Das Gebäude muss mindestens als Effizienzhaus 55 ausgeführt werden. Zu den förderfähigen Baustoffen zählen die in der jeweils aktuellen Version des Berechnungstools aufgeführten Vollholzprodukte und Holzwerkstoffe sowie Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen.

Firmeninfo

GUTEX Holzfaserplattenwerk H. Henselmann GmbH + Co KG

Gutenburg 5
79761 Waldshut-Tiengen

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