Coronavirus-Pandemie:
Finanzielle Hilfen für die Baubranche: BG BAU beschließt Beitragserleichterungen
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat umfangreiche Beitrags- und Zahlungserleichterungen für ihre Mitgliedsbetriebe aus der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen beschlossen. Damit sollen Unternehmen vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie finanziell unterstützt werden.
Die Wirtschaft spürt die Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie ganz besonders und unmittelbar. Auch wenn die Unternehmen der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen noch weiterarbeiten, müssen sie mit Auftragsausfällen, Messeabsagen, offenen Außenständen und vielem mehr kämpfen. Insbesondere kleinere Betriebe können in ihrer Existenz bedroht sein.
„Die BG BAU will ihre Mitgliedsunternehmen in dieser schwierigen Situation konkret unterstützen. Deshalb haben wir umfangreiche finanzielle Entlastungen für die Unternehmen der Bauwirtschaft festgelegt, die sehr kurzfristig wirken“, so Dirk Müller, amtierender Vorstandsvorsitzender der BG BAU.
Der Vorstand der BG BAU hat entsprechend in seiner Sitzung vom 03. April unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie folgende umfangreiche Maßnahmen zur Festsetzung der Beiträge 2019 und der Beitragsvorschüsse 2020 beschlossen:
- Der BG-Beitrag für das Jahr 2019 sinkt. Der Beitragsfuß 2019 liegt mit 0,3950 je 100 Euro Arbeitsentgelt in Gefahrklasse 1 um 3,66 Prozent unter dem Beitragsfuß 2018 und um 2,47 Prozent unter dem Vorschusssatz 2019. Damit sind für alle Unternehmen mit gleichbleibenden oder leicht steigenden Arbeitsentgelten die bereits im Jahr 2019 geleisteten Vorschusszahlungen höher als der jetzt zu berechnende Beitrag für 2019. Für viele Mitglieder werden so Nachforderungen für 2019 vermieden.
- Beim BG-Vorschuss 2020 sind weitere Entlastungen beschlossen. Der Vorschussfuß 2020 wird zusätzlich auf 0,3850 je 100 Euro Arbeitsentgelt in Gefahrklasse 1 abgesenkt. Dies entspricht einer zusätzlichen Entlastung gegenüber dem Beitrag 2019 von 2,53 Prozent.
- Unternehmen erhalten kurzfristig finanziellen Aufschub. In diesem Jahr entfällt die üblicherweise im Mai fällige Vorschusszahlung. Der Jahresvorschuss 2020 wird unter gleichmäßiger Anrechnung der bereits am 15.01.2020 und 16.03.2020 geleisteten Zahlungen zu gleichen Teilen auf die Fälligkeitstermine 15.07.2020, 15.09.2020 und 16.11.2020 aufgeteilt. Damit entlastet die BG BAU die meisten Mitglieder zusätzlich in der akuten Hochphase der Coronavirus-Pandemie.
- Bei Bedarf ist weiterhin eine Stundung möglich. Für Unternehmen, die besonders von der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, bietet die BG BAU über den üblichen Rahmen hinaus zusätzlich großzügige Stundungsregelungen an. Betroffene Unternehmen können die Stundung und weitere unterstützende Maßnahmen formlos schriftlich oder online unter www.bgbau.de sowie telefonisch beantragen.
„Die beschlossenen Maßnahmen kommen der gesamten Branche zugute. Wir hoffen damit nicht nur unseren Mitgliedsunternehmen zu helfen, sondern auch den Beschäftigten der Baubranche mehr Sicherheit geben zu können“, sagt Mathias Neuser, alternierender Vorstandsvorsitzender der BG BAU.