Variantenreiches Türen-Programm schafft Planungssicherheit

Gesetzliche Bestimmungen zum Brandschutz sind in der Musterbauordnung und den Landesbauordnungen eher grundsätzlich formuliert. Auch wenn ergänzende Verordnungen und Richtlinien die Bauausführung diesbezüglich konkretisieren, besteht genügend Spielraum für individuell auf Objekt und Nutzer ausgerichtete Brandschutzkonzepte.

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Schwierig wird die Umsetzung eines Brandschutzkonzepts mitunter im Detail, wenn bauaufsichtliche Zulassungen der Bauprodukte zum Tragen kommen. Ganz besonders sind davon Feuerschutztüren betroffen. Das zuständige Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) prüft nicht nur die Schutzeigenschaften der Türen, sondern schreibt gleichzeitig die zulässigen Wandkonstruktionen und Befestigungsmittel vor. Auf dieses komplexe Gebiet hat sich Novoferm als ein führender Anbieter von Türen, Toren, Zargen und Antrieben in Europa spezialisiert_ Das breite Spektrum an Feuerschutztüren dieses Herstellers vereinfacht die Umsetzung von Brandschutzkonzepten deutlich.

Sind Planer mit der Erstellung von Brandschutzkonzepten beschäftigt, steht die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben an erster Stelle. Verständlicherweise, denn bricht ein Feuer aus, ergibt sich aus der nachherigen Analyse des Brandverlaufs unter Umständen ein juristisches Nachspiel, wenn sich Planung oder Ausführung der Brandschutzmaßnahmen als nicht gesetzeskonform herausstellen. Personen zu schützen, indem der Entstehung eines Brandes und der Verbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird, ist schließlich die Hauptzielrichtung des Bauordnungsrechts. Bei der Realisierung so bedarfsgerecht ausgerichteter Brandschutzkonzepte spielen Feuerschutztüren eine bedeutende Rolle. Je variantenreicher das Programm an Feuerschutztüren eines Herstellers, umso mehr Freiraum ergibt sich in der Planung.

Zulassung für Ständerwerk bis Porenbeton


Grundlegend ist für die sachgerechte Planung von Feuerschutztüren in Brandschutzabschnitten zu berücksichtigen: Türen, die der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen, bilden eine bauaufsichtliche Einheit, die aus Türblatt, Zarge, Hinterfüllung und Beschlägen besteht. Eine Abweichung von diesem Systemverbund, vom Deutschen Institut für Bautechnik geprüft nach DIN EN 1634-1 und bauaufsichtlich zugelassen nach DIN 4102, ist nicht erlaubt. Dieser Umstand ist für die Realisierung des baulichen Brandschutzes von höchster Wichtigkeit, wie folgende beispielhafte Planung aus der Praxis zeigt.Als Ausgangspunkt eines Brandschutzkonzeptes für ein gewerblich genutztes Objekt mit Produktions-, Lager- und Büroräumen der Gebäudeklasse 3 legt ein Bauingenieur gemeinsam mit dem Architekten zunächst die Brandschutzabschnitte sowie Flucht- und Rettungswege fest. Gemäß der Musterbauordnung, respektive der Landesbauordnung sind hierzu konkrete Vorgaben einzuhalten. Doch beispielsweise in der Materialwahl für die Wände sind die Planer in den Grenzen der DIN 4102 »Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen« und der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassungen frei. Allerdings_ Die Feuerschutztüren müssen für die jeweilige Wandkonstruktion zugelassen sein. Das ist bei »modernen« Materialien mitunter nicht selbstverständlich, wie Ingenieur und Architekt während der Planungsphase immer wieder feststellen müssen.

Um das Objekt möglichst variabel in Nutzungseinheiten unterteilen zu können – und auch im Hinblick auf die künftige Anpassungsfähigkeit – werden die Trennwände im Bürotrakt beispielsweise zum Teil als Ständerwerk vorgesehen. Die Ausführung: UW 75-Profil für Wand- und Deckenanschluss, UA 75-Profile für die Öffnungen der Feuerschutztüren, CW 75-Profile im Abstand von 625 mm für das Ständerwerk, Dämmung mit Mineralwolle (Baustoffklasse A1 und Dichte von ≥ 40 kg/m2), eine zweifache Beplankung mit 12,5 mm starken Gipskartonfeuerschutzplatten. Verspachtelung der untersten Lage, oberste Lage ohne Kreuzfugen montiert, jeweils verschraubt mit einem maximalen Abstand von 750 mm.Diese normgerechte Auslegung der F90-A GKF-Montagewände inklusive gleitender Deckenanschlüsse ist problemlos. Schwieriger gestaltet sich aber die Planung der Türenmontage. Für Wände aus Ständerwerk sind ausschließlich Umfassungszargen zugelassen. Der Grund_ Da die Zarge das UA-Profil schlüssig umgreift, werden die Türbetätigungskräfte vollständig in die Wand abgeleitet. So ist die statische Stabilität der Tür als Feuerschutzabschluss gewährleistet. Doch die meisten auf dem Markt befindlichen T30-Innentüren mit Zulassung für den Trockenbau verfügen nur über einteilige Umfassungszargen. Das macht eine wandbegleitende Türenmontage notwendig – was aber laut Bauzeitenplan überhaupt nicht darstellbar ist.

Die Lösung: Novoferm entwickelte speziell für die Bedürfnisse des Trockenbaus ein System mit einer zweiteiligen Umfassungszarge, die den Einbau der Türen auch nach Erstellung der Montagewand erlaubt. Zugelassen ist vom DIBt der Systemverbund von T30-Innentür »NovoFire Vario 50« und dem zweiteiligen Umfassungszargen-Profil 2140 auch für rauchdichte Abschlüsse nach DIN 18095. Dazu ist die Tür zusätzlich mit einer absenkbaren Bodendichtung ausgestattet. Die Einsatz- und Montagemöglichkeiten der T30-Innentür »NovoFire Vario 50« überzeugen übrigens nicht nur den Bauingenieur in Sachen Brandschutzkonzept, sondern auch den Architekten in puncto Gestaltung. Individuelle Farbgebung der Türen und Zargen analog der RAL-Skala oder die vielfältigen Holzdekor-Oberflächen für das Türblatt eröffnen die optische Anpassung der Feuerschutztüren an konventionelle Innentüren.

 
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