Nach DIN EN 16005 (Nutzungssicherheit) stellen barrierefreie automatisierte, also kraftbetätigte Türen für schutzbedürftige Personen in allen öffentlich zugänglichen Bereichen eine Gefahr dar. Unzureichend abgesicherte Türen können etwa bei Kindern, älteren oder behinderten Menschen zu schweren Verletzungen führen. Ob sich eine Tür sicher öffnen und schließen lässt, ist Gegenstand einer obligatorischen Risikobeurteilung, die der Hersteller der Türanlage bei der Planung vornimmt bzw. Facilityfirmen, die nach Übertragung der Gebäudesicherheit im Rahmen von Wartungsverträgen dafür zuständig sind.
Günstige Universallösung
Gemäß DIN EN 16005 – 4.6.1 b) müssen Gefahrenstellen zwischen Flügel und Rahmen, die eine Gefährdung durch Einklemmen der Finger darstellen, bis zu einer Höhe von 2 m geschützt werden und gemäß EN 16005 – 4.6.3.4 sind Gefahrenstellen an Nebenschließkanten zwischen Flügel und Rahmen mit beispielsweise Fingerschutzrollos abzudecken.
Die alleinige Absicherung der Nebenschließkante durch Sensoren sollte überdacht werden, rät Athmer, denn diese Systeme haben Schwachstellen und bieten nicht zu 100 % Sicherheit. Der Hersteller verspricht bei seinen Fingerschutz-Lösungen viele Vorzüge: Demnach ist der Athmer »Fingerschutz« immer aktiv und soll eine verbesserte Türspaltabdeckung bieten. Als kostengünstige Lösung sei das System zudem störungs- und wartungsfrei und universell anwendbar für alle Türen und extreme Umgebungsbedingungen wie Staub, Schmutz, Kälte und Wärme.
Risiko beurteilen lassen
Fehlen Schutzeinrichtungen oder entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Technik, muss der Betreiber auch ältere, bereits im Bestand befindliche kraftbetätigte Türen nachrüsten. Wird dies versäumt, trägt der Betreiber das Unfallrisiko. Das Argument des Bestandsschutzes, um eine Nachrüstung zu vermeiden, greift laut Athmer nicht, denn die kraftbetätigte Tür ist nach dem Stand der Technik, hier der EN 16005 in Verbindung mit der ASR A1.7, abzusichern. Deshalb müssen alle zu treffenden Maßnahmen ganz klar darauf abzielen, die Risiken beim Betrieb einer kraftbetätigten Türanlage während ihrer Lebensdauer zu beseitigen und dauerhaft zu vermeiden.
Im Zweifelsfall sollte der Gebäudebetreiber eine Risikobeurteilung an kraftbetätigten Türen von Servicefachkräften vornehmen lassen, um zu gewährleisten, dass seine Tür sicher ist und im Sinne der Verkehrssicherungspflicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Athmer empfiehlt auf Basis einer eingehenden Risikoanalyse, automatische Türen – soweit möglich – immer über die gesamte Höhe abzusichern.
Schutzrollo für Automatiktür
Für die Absicherung von automatischen Drehflügeltüren ist zum Beispiel das neue Fingerschutzrollo »NR-32 UniSafe« gedacht. Dieses wurde mit seinem robusten Gehäuse extra für den Einsatz an Automatiktüren konzipiert. Das intelligente Klicksystem soll nach Angaben des Herstellers eine schnelle und sichere Montage bieten. Gleichzeitig sollen auch mehr Sicherheit und Flexibilität für den Verarbeiter vor Ort ermöglicht werden. So kann das System flexibel an bestehende Panikbeschläge angepasst und durch ein Rammschutzelement, zum Beispiel. im Kranken- und Pflegebereich, vor Beschädigungen geschützt werden.
Der »NR-32 UniSafe«kann an allen Türarten zum Einsatz kommen und ist in weiteren Standardfarben verfügbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, große Objekttüren im öffentlichen Bereich bis 3 000 mm Höhe abzusichern, um eine architektonisch ansprechende Lösung zu bieten.