Leitern mit Klapp-Ausleger statt Traverse

Das Ziel ist maximale Sicherheit für die Anwender_ Mit Inkrafttreten der Reform der europäischen Norm EN 131 für tragbare Leitern zum 1. Januar 2018 werden die Konstruktionsvorgaben für Hersteller nochmals verschärft. Anlegeleitern wie Schiebe- oder Seilzugleitern müssen ab einer Länge von 3 m künftig grundsätzlich eine Standverbreiterung vorweisen. Mit einer innovativen Lösung für ausgewählte Leitern sorgt Steigtechnikspezialist Hymer-Leichtmetallbau dafür, dass die Anwender hierbei nichts an Komfort einbüßen.

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Die Hersteller sind in der Pflicht, bis Januar nicht nur Neu-, sondern auch Bestandsprodukte an die neuen Vorgaben anzupassen. Eine gängige Konstruktion für eine Standverbreiterung ist die Ausstattung der Leiter mit einer Traverse.
Für die Anwender bedeutet dies allerdings eine Umstellung, weiß Volker Jarosch, verantwortlich für das Produktmanagement bei Steigtechnikproduzent Hymer-Leichtmetallbau: »Der positive Effekt ist_ Traversen gewährleisten eine nochmals deutlich verstärkte Standsicherheit der Leiter. Für den Transport und die Lagerung der Steighilfe sind die breiten Bauteile jedoch sehr unpraktisch.« Als Hersteller mit mehr als 50 Jahren Erfahrung ist Hymer-­Leichtmetallbau nicht nur darauf bedacht, qualitativ hochwertige, langlebige und bestmöglich sichere Steigtechnik zu produzieren. Der Aluminiumspezialist setzt darüber hinaus auf durchdachte Konstruktionen sowie höchst praxisorientiert und bedarfsgerechte Produkte.
Um den Anwendern gerade auch bei Leitertypen, die auf Grund ihres Einsatzzweckes ohnehin schon beträchtliche Dimensionen haben, den gewohnten Komfort kompakter Maße für die möglichst platzsparende Lagerung und den Transport weiterhin zu gewährleisten, hat der Leiterprofi eine besondere Lösung entwickelt.

Produktion von Seilzugleitern bereits umgestellt
»Für die beispielsweise bei Fassaden- oder Dacharbeiten häufig verwendeten Seilzugleitern war bislang keine Standverbreiterung vorgeschrieben. Mit der Reform der Leiternorm müssen auch sie ab Januar mit einer bis zu 1,2 m langen Quertraverse oder einer gleichermaßen stabilisierenden Alternative ausgestattet sein. Damit sich dies nicht auf die Lager- und Transportfähigkeit der Produkte auswirkt, haben wir uns für betroffene Modelle wie die Hymer Seilzugleitern »6051« und »6261« eine Alternative zu den eher sperrigen Traversen überlegt«, sagt Jarosch und führt aus_ »Sämtliche Größen dieser zwei- beziehungsweise dreiteiligen Seilzugleitern sind mit ausklappbaren Auslegern ausgestattet. So können wir die Leiterbreite gewohnt kompakt halten und zugleich die vorgeschriebene Standsicherheit gemäß der neuen Norm gewährleisten.«
Die Produktion im Hymer-­Hauptwerk in Wangen ist nach Unternehmensangaben bereits umgestellt, so dass die entsprechenden Leitern schon jetzt mit den neuen Auslegern ausgeliefert werden. Bei lagerführenden Händlern kann es jedoch sein, dass noch vorhandener Bestand verkauft wird, informiert Volker Jarosch.

Ab Januar auch Teleskopleiter in zwei Varianten

Während die Änderungen der Leiternorm für die meisten tragbaren Leitern somit ab Anfang des neuen Jahres endgültig bindend werden, wird an Teil 4 der Norm, der sich mit den höhenverstellbaren Gelenkleitern (Teleskopleitern) beschäftigt, noch gearbeitet. Ob und in welchem Umfang auch dieser spezielle Leitertyp mit einer zusätzlichen Standverbreiterung ausgestattet werden muss, ist noch nicht entschieden, führt Volker Jarosch aus. »Eine endgültige Entscheidung, welche Regelung für Teleskopleitern gelten wird, wird erst im Sommer 2018 erwartet. Daher bleiben diese Leitern vorerst so im Sortiment, wie sie waren. Zusätzlich werden wir sie ab Januar aber auch in einer Ausführung mit klappbaren Auslegern im Sortiment haben, die die durch ihre konische Bauart ohnehin schon hohe Standsicherheit dieses Leitertyps nochmals erhöhen.«

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