KRAUSE-Werk GmbH & Co. KG Schulungen, Pflichten und Risiken rund um Steigtechnik

Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ereignen sich pro Jahr rund 20 000 meldepflichtige Unfälle im Zusammenhang mit Leitern. Vor diesem Hintergrund schreibt der Gesetzgeber vor, dass Leitern, Tritte, Gerüste und ähnliche Steigtechnik regelmäßig von einer »Befähigten Person« geprüft werden müssen. Diese muss entsprechend ausgebildet sein – hier setzt die Krause Academy mit ihrem Seminarangebot an.

Pressemitteilung | Lesedauer: min | Bildquelle: KRAUSE-Werk

Das Krause-Werk aus dem hessischen Alsfeld bietet unter dem Label Krause Academy praxisorientierte Seminare an, in denen Mitarbeiter zu »Befähigten Personen« für verschiedene Arten von Steigtechnik ausgebildet werden. Das Seminarangebot umfasst Kurse zur Prüfung von mobilen Leitern und Tritten, Fahrgerüsten sowie ortsfesten Steigleitern. Die Teilnehmer erwerben umfassende Kenntnisse über die Auswahl, den sicheren Gebrauch, die Wartung und die regelmäßige Prüfung der jeweiligen Arbeitsmittel. Dabei werden alle relevanten Regelwerke behandelt.

Ergänzend bietet die Krause Academy Seminare zum sicheren Steigen und Retten mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) an. Der Schwerpunkt dieser Seminare liegt nicht auf der Qualifizierung zur »Befähigten Person«, sondern auf der sicheren Benutzung von PSAgA. Die Teilnehmer lernen den korrekten Umgang mit der Ausrüstung, die Durchführung regelmäßiger Anwenderkontrollen und Rettungsmaßnahmen im Notfall.

Praxisnahe Schwerpunkte für jede Steigtechnik-Kategorie

Die Krause Academy legt bei der Gestaltung ihrer Seminare Wert auf klar abgegrenzte Schwerpunkte, die praxisnah vermittelt werden. Im Bereich »Leitern und Tritte« lernen die Teilnehmer den sicheren Umgang mit unterschiedlichen Bauarten, die fachgerechte Benutzung sowie die regelmäßige Prüfung und Instandhaltung. Dabei spielen die einschlägigen Normen und Unfallverhütungsvorschriften eine zentrale Rolle. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem sicheren Aufbau und der sachgerechten Nutzung von Fahrgerüsten. Dies wird durch das Verständnis der technischen Normvorgaben ergänzt, die die Standsicherheit und den korrekten Einsatz gewährleisten.

Die Krause Academy bietet weiterhin Seminare zum sicheren Gebrauch und zur Instandhaltung ortsfester Steigleitern an, die insbesondere an Gebäuden oder Maschinen eingesetzt werden. Die Teilnehmer erlernen die Fähigkeit, Gefährdungen zu identifizieren und die entsprechenden Vorschriften sachgemäß anzuwenden. Abgerundet wird das Angebot durch Seminare zur Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Im Mittelpunkt stehen dabei die Auswahl und der sichere Umgang mit der Ausrüstung. Ergänzend werden Rettungsmaßnahmen für den Ernstfall trainiert. Von besonderer Relevanz sind in diesem Zusammenhang die Inhalte der DGUV-Regeln, die unter anderem jährliche Unterweisungen der Anwender sowie ein betriebliches Rettungskonzept fordern.

Krause führt die Seminare entweder im Werk in Alsfeld, deutschlandweit in Seminarhotels oder direkt beim Kunden vor Ort durch. Die Inhouse-Seminare bieten den Vorteil, dass dabei die im jeweiligen Betrieb vorhandenen Leitern, Gerüste und Steigtechnik-Produkte integriert werden können – etwa durch praktische Übungen an den firmeneigenen Arbeitsmitteln. Zusätzlich stehen Online-Seminare zur Verfügung, die eine flexible, ortsunabhängige Teilnahme ermöglichen.


Neu im Programm der Krause Academy ist ein zweitägiges Kombi-Seminar, das die Inhalte für mobile Steigtechnik (Leitern, Tritte, Fahrgerüste) und für ortsfeste Steigleitern vereint. An zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden beide Themenbereiche abgedeckt, wodurch die Teilnehmer ein umfassendes Qualifikationsprofil erwerben. Dieses Kompaktseminar richtet sich insbesondere an Verantwortliche, die im Betrieb mit verschiedenen Arten von Steigtechnik betraut sind und daher eine effiziente, ganzheitliche Ausbildung suchen.

Die Qualität der Ausbildung wird auch durch die Anerkennung seitens der Fachkreise bestätigt: Krause-Seminare sind als Fortbildungsmaßnahme für Fachkräfte für Arbeitssicherheit anerkannt und werden mit Fortbildungspunkten honoriert. Für Unternehmen bietet die Qualifizierung eigener Mitarbeiter zu Prüfern klare Vorteile. Externe Prüfkosten können eingespart, Prüfintervalle flexibler eingehalten und Ausfallzeiten durch schnelleres Beheben von Mängeln verkürzt werden. Geschulte und sachkundige Beschäftigte erkennen unsichere Zustände frühzeitig und können kleinere Mängel oft selbst beheben. Dies erhöht die Arbeitssicherheit und trägt dazu bei, Unfälle zu vermeiden und den Wert der Arbeitsmittel zu erhalten.

Gesetzliche Prüfpflicht für Leitern, Gerüste und Co.

Gemäß den geltenden Vorschriften unterliegen Leitern, Gerüste und ähnliche Vorrichtungen einer gesetzlichen Prüfpflicht. Arbeitgeber sind verpflichtet, nur sichere Arbeitsmittel bereitzustellen und deren Zustand regelmäßig kontrollieren zu lassen. In der Praxis bedeutet dies, dass Leitern und Tritte in festgelegten Abständen von einer »Befähigten Person« geprüft und die Ergebnisse dokumentiert werden müssen. Vor der ersten Inbetriebnahme ist zudem eine fachkundige Abnahme erforderlich. Technische Regeln und DGUV-Vorschriften konkretisieren die Details für den sicheren Einsatz von Leitern, Fahrgerüsten oder persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Zusätzlich fordern sie regelmäßige Unterweisungen sowie ein funktionierendes Rettungskonzept.

Die Verantwortung für die Umsetzung liegt beim Unternehmer. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsmittel nur in einwandfreiem Zustand zur Verfügung gestellt werden und dass Prüfungen ausschließlich von qualifizierten Mitarbeitern vorgenommen werden. Die Kriterien zur Qualifikation als »Befähigte Person« sind in der TRBS 1203 festgelegt. Für die Tätigkeit sind eine entsprechende fachliche Ausbildung, einschlägige Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im betreffenden Bereich erforderlich. Eine spezialisierte Schulung, zum Beispiel über die Krause Academy, ist von entscheidender Bedeutung, um die nötige Fachkunde zu erlangen. Diese Anforderungen dienen dazu, sicherzustellen, dass die »Befähigte Person« die Arbeitsmittel, ihre Gefahren und die Prüfmethoden wirklich versteht.

Konsequenzen bei unterlassenen oder fehlerhaften Prüfungen

Unterlassene oder fehlerhafte Prüfungen von Arbeitsmitteln können schwerwiegende Folgen haben. Diese reichen von Bußgeldern gemäß der Betriebssicherheitsverordnung über strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu existenzbedrohenden Regressforderungen. Bereits das Bereitstellen eines ungeprüften oder defekten Arbeitsmittels kann von der Aufsichtsbehörde sanktioniert werden. Im Ernstfall kann das Arbeitsmittel sogar stillgelegt werden. Im Falle eines Unfalls prüfen die Berufsgenossenschaften umgehend, ob die vorgeschriebenen Kontrollen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Bei Verstößen drohen Rückforderungen in Millionenhöhe. Besonders kritisch ist laut Krause, dass Geschäftsleitungen persönlich haftbar gemacht werden können, da Haftungsprivilegien oder Versicherungen in solchen Fällen meist nicht greifen. Auch die Delegation der Prüfpflicht entbindet nicht von der Verantwortung: Wird eine ungeeignete oder unzureichend geschulte Person mit der Prüfung beauftragt und übersieht sie einen Mangel, liegt ein Organisationsverschulden des Arbeitgebers vor. Nur durch die sorgfältige Auswahl und kontinuierliche Qualifizierung »Befähigter Personen« sowie ein konsequent gelebtes Arbeitsschutzmanagement lassen sich diese Risiken wirksam minimieren.

Wege zur rechtskonformen Umsetzung der Prüfpflicht

Um die Prüfvorschriften rechtskonform umzusetzen, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder werden »Befähigte Personen« aus dem eigenen Unternehmen ausgebildet oder externe Prüfdienste beauftragt. Die Krause Academy bietet eine umfassende Seminarplattform, um Mitarbeiter zu kompetenten Prüfern für Leitern, Fahrgerüste und PSAgA zu qualifizieren. Alternativ kann die Aufgabe auch an spezialisierte Dienstleister ausgelagert werden, wenn Unternehmen keine eigenen Prüfer stellen können oder wollen. So bietet »Krause Inspect« beispielsweise an, die vorgeschriebenen Leiter-, Tritte- und Fahrgerüstprüfungen durch Experten direkt vor Ort im Betrieb durchzuführen. Darüber hinaus können die Krause-Prüfer neben den genannten Produkten auch zahlreiche weitere Arbeitsmittel zuverlässig prüfen. Unabhängig vom gewählten Modell gilt: Entscheidend ist, dass die Prüfpflicht ernst genommen wird. Regelmäßige und fachkundige Kontrollen der Steigtechnik schützen die Beschäftigten vor Unfällen und das Unternehmen vor rechtlichen Überraschungen – sie sind somit eine Investition in Sicherheit und unternehmerischen Schutz zugleich.
 

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Krause-Werk GmbH & Co. KG

Am Kreuzweg 3
36304 Alsfeld

Telefon: +49 (0) 6631 / 795-0

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