In nahezu jedem Unternehmen, unabhängig von der Branche, kommen zur Ausführung zahlreicher Tätigkeiten wie Instandhaltungs-, Reinigungs- oder Montagearbeiten Leitern und Tritte als Arbeitsmittel zum Einsatz. Der Arbeitgeber ist dabei dafür verantwortlich, dass Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter geschützt werden. Hierfür sind verschiedene Vorschriften, Regeln sowie der Stand der Technik zu beachten. Unter anderem ist laut §14 BetrSichV eine regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel durch eine dazu „Befähigte Person“ notwendig. KRAUSE bietet die Ausbildung zur „Befähigten Person“ für verschiedene Steigtechnik-Varianten bereits seit vielen Jahren im Rahmen seiner „SafetyServices“ an und erweitert nun das Seminarprogramm um Seminare zum Thema „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz“ (PSAgA).
Laut Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung sind Unternehmen verpflichtet, mögliche Gefährdungen für ihre Mitarbeiter zu vermeiden bzw. zu minimieren. Eine fachgerechte Schulung der Mitarbeiter sowie die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel durch eine „Befähigte Person“ sind dabei unbedingt notwendig. Die qualitätsgesicherten und durch VDSI, Vösi und SGAS mit je zwei Weiterbildungspunkten anerkannten Krause-Seminare stellen eine ausgezeichnete Möglichkeit dar, die langfristige, effiziente und vor allem sichere Nutzung der Arbeitsmittel durch die Ausbildung der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Die Seminare von Krause werden, so das Unternehmen, individuell auf die Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnitten. Ein umfangreiches Programm an Praxis-, Kompakt- und Online-Seminaren sowie die Möglichkeit, diese direkt vor Ort im Unternehmen durchzuführen, sollen maximalen Seminarerfolg für die Mitarbeiter ermöglichen.
Zwei neue Seminare zum Thema PSAgA
Das bisherige Seminarangebot zu den Themen Leitern, Tritte, Fahrgerüste und Steigleitern wurde um ein Grundlagen- und ein Auffrischungsseminar zum Thema PSAgA erweitert. Das Grundlagenseminar „Steigen und Retten mit PSAgA“ vermittelt an zwei Seminartagen ausführlich die nach den DGUV Regeln 112-198 und 112-199 erforderlichen Kenntnisse für den sicheren Umgang mit PSAgA. Darüber hinaus behandelt das Seminar das Retten mit PSAgA und das Bergen von Verletzten aus PSAgA. Die geforderten theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte nach den Vorgaben der Unfallversicherungsträger sowie der Berufsgenossenschaften sind fester Bestandteil des Workshops.
Das Seminar richtet sich an alle Arbeitgeber, Führungskräfte und Fachkräfte, die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz einsetzen. Dies sind in erster Linie Personen, die in absturzgefährdeten Bereichen arbeiten oder Arbeiten in der Höhe durchführen, wie z. B. Monteure, Gerüstbauer, Handwerker oder Instandhalter. Das Seminar eignet sich für Personen, die zum ersten Mal in der Anwendung und Rettung von und mit PSAgA unterwiesen werden sollen.
Zur regelmäßigen Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt Krause das Auffrischungsseminar „Steigen und Retten mit PSAgA“. Dieses eintägige Seminar sei ausschließlich für Personen geeignet, die bereits in der Anwendung und Rettung mit PSAgA unterwiesen sind und diene der gesetzlich vorgeschriebenen Auffrischung der Fachkenntnisse.
Beide Seminare können in einem externen Krause-Schulungszentrum oder im Unternehmen des Teilnehmers durchgeführt werden. Für das Seminar wird eine Leihausrüstung zur Verfügung gestellt. Diese ist im Seminarpreis enthalten.
Über das gesamte Seminarangebot und die Teilnahmevoraussetzungen informiert KRAUSE in einer neuen umfangreichen Broschüre und unter www.krause-systems.de/safety. Dort können die Seminare auch direkt online gebucht werden.