Ob Industrie-, Gewerbe- oder Kommunalbauten: Konstruktiv nicht durchsturzsichere Flachdächer mit Lichtplatten, Lichtkuppeln oder Lichtbändern müssen vom Eigentümer bzw. Gebäudebetreiber gegen eventuelle Durchsturzgefahren beim Betreten gesichert werden. Denn dieser ist für die sich im Gebäude befindlichen Menschen verantwortlich und im Schadensfall persönlich haftbar. Im Rahmen der Erstellung des für die genannten Gebäude erforderlichen Sicherheitskonzeptes sind schon in der Planungsphase wichtige Richtlinien und Vorschriften zu berücksichtigen: Unter anderem die Flachdachrichtlinie, DIN 4426 »Instandhaltung baulicher Anlagen«, Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 (»Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz«) sowie auch die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.1 (»Gefährdungsbeurteilung«). In Letzterer sind konkret drei Schutzklassen zur Steigerung der Arbeitssicherheit definiert: Ab- und Durchsturzsicherungen, Auffangeinrichtungen sowie persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Für jede dieser Schutzklassen hat Kingspan Light + Air im Sinne des optimalen Arbeitsschutzes geprüfte und zertifizierte Sicherheitssysteme im Programm.
Ab- und Durchsturzsicherungen
Die Anbringung von Ab- und Durchsturzsicherungen gilt als sicherste Maßnahme zum Schutz von Personen vor Unfällen bei Lichtkuppeln und Lichtbändern – sie sind vor allen anderen Schutzsystemen einzusetzen und erfüllen die Primäranforderungen der ASR A2.1. Sowohl für offene als auch geschlossene Lichtkuppeln und Lichtbänder bestens geeignet ist z. B. das System »EAD LK« bzw. »EAD LB«. Dieses bietet – werkseitig montiert oder nachgerüstet – eine verlässliche Ab- oder Durchsturzsicherung direkt an der Absturzkante und verfügt darüber hinaus über ein innovatives Falldämpfungssystem (IFS). Alternativ bietet die RSM als Auffangmatte dauerhafte Ab- und Durchsturzsicherheit und minimiert durch ihre Rundstäbe das Verletzungsrisiko. Als weitere Durchsturzsicherung verhindert das HDS-Schutzsystem für Lichtkuppeln und -bänder den Absturz von Personen auf dem Dach und erfüllt somit die primäre Anforderung der ASR A2.1 sowie die Zertifizierung nach GS-BAU-18. Es besteht aus einem außen liegenden, verzinkten Stahlblech, das mit Abstand auf dem Lichtbandprofil oder der Lichtkuppel montiert wird. Außerdem bietet es als Hagel- und Sonnenschutz einen Mehrfachnutzen. Speziell für geschlossene Lichtbänder hat Kingspan Light + Air die integrierten Durchsturzsicherungen »ID 600« und »ID 1200« auch zur Nachrüstung entwickelt – sie bieten Rundumschutz für alle Reparatur- und Wartungsarbeiten.
Auffangeinrichtungen erfüllen die Sekundäranforderung der ASR A2.1 und sind immer dann einzuplanen, wenn aus betriebstechnischen Gründen eine Ab- und Durchsturzsicherung nicht einsetzbar ist. Dazu erklärt Andreas Klein vom Ingenieur- und Sachverständigenbüro Klein in Bottrop: »Auffangeinrichtungen in Gitterform schützen Lichtkuppeln und Lichtbänder dauerhaft und verlässlich. Sie werden in der Regel unterhalb der Verglasung eingebaut. Bewährt hat sich der Einsatz von Durchsturzgittern, die an Aufsetzkränzen oder Zargen befestigt werden. Ihr Vorteil ist, dass die Sicherheit auch beim Einsatz von RWA-Geräten oder Lüftungsklappen bestehen bleibt – selbst in geöffnetem Zustand.« Beste Beispiele: die Auffangsicherungen »LK-L« sowie »LK-K« für Lichtkuppeln sowie die Systeme »EBS RC1« und »EBS RC3«, welche eine zusätzliche Einbruchsicherung bieten.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) kommen zum Einsatz, wenn eine Primär- und Sekundärsicherung nach ASR A2.1 nicht möglich ist. Zudem muss sich deren Einsatz immer aus der zuvor erstellten Gefährdungsbeurteilung ergeben. Mit dem mobilen Absturzsicherungssystem »KingSafe for 2« hat Kingspan Light + Air eine flexible Lösung für die wirksame Sicherung von zwei Personen gleichzeitig auf dem Dach entwickelt. Das System ist rollbar und lässt sich schnell und unkompliziert aufbauen – eine ideale Lösung für offene und geschlossene Lichtkuppeln und Lichtbänder. Bei Nutzung dieser Systeme ist laut der Berufsgenossenschaft ein Rettungskonzept erforderlich.