Betonverband informiert zur Bauproduktenverordnung

Auf eines der wichtigsten Themen, die derzeit die Baustoffindustrie beschäftigt, bereitete der Betonverband Straße, Landschaft, Garten e. V. seine Mitgliedsunternehmen in einer Informationsveranstaltung am 11. April in Raunheim vor.

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Zu der Veranstaltung, die sich ausschließlich mit der am 1. Juli 2013 vollständig in Kraft tretenden Bauproduktenverordnung beschäftigte, kamen 40 Vertreter aus Mitgliedsunternehmen. Martin Kronimus, der Vorsitzende des Betonverbands SLG, moderierte die Veranstaltung.

Am 1. Juli 2013 tritt die Bauproduktenverordnung (BauPVO) vollständig in Kraft – und zwar ohne Übergangsfrist. Die damit verbundenen Neuerungen bringen für Hersteller, Händler und Importeure von Bauprodukten einen erheblichen Umstellungsbedarf bei den Erklärungs- und Kennzeichnungspflichten mit sich. Die einschneidendste Neuerung ist dabei, dass zukünftig bei jeder Lieferung von Bauprodukten eine so genannte Leistungserklärung an den Kunden zu übergeben ist. Was dies für die Marktteilnehmer bedeuten kann und welche Lösung für einen vertretbaren Aufwand vorbereitet wird, darüber informierte Antonio Caballero González, Generalsekretär des Europäischen Kalksandsteinverbandes. Mit diesem Verband und anderen hat sich der Betonverband SLG zu einer Initiative zusammengeschlossen, die ihren Mitgliedern pünktlich zu Start der BauPVO am 1. Juli 2013 eine einfache und kostengünstige Branchenlösung zur Bereitstellung der Leistungserklärungen über das Internet zur Verfügung stellen wird.

Im Anschluss referierte Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller von der gleichnamigen Kanzlei in Wiesbaden über mögliche Verstöße gegen die BauPVO und die daraus resultierenden Haftungsrisiken für den Hersteller. Das Risiko, sich bei Nichteinhaltung der BauPVO einer Ordnungswidrigkeits- oder sogar Gefängnisstrafe auszusetzen, ist derzeit kaum im Bewusstsein der Wirtschaftsakteure. Das hat damit zu tun, dass sich noch nicht alle Beteiligten ihrer gestiegenen Verantwortung bewusst sind und die Marktüberwachungsbehörden gerade erst im Begriff sind, ihre Tätigkeit aufzunehmen.

Zum Schluss der Informationsveranstaltung stellte Dietmar Ulonska, Geschäftsführer des Betonverbands SLG, den SLG-Leitfaden zur Umsetzung der BauPVO für Straßenbauerzeugnisse aus Beton vor. Der Leitfaden gibt den Mitgliedsunternehmen eine praktische Hilfestellung, insbesondere für die Erstellung der Leistungserklärung und der zugehörigen CE-Kennzeichnung, an die Hand.

Als Fazit der Veranstaltung kann festgehalten werden_ Die SLG-Mitgliedsunternehmen sind sich der kommenden Aufgaben in Sachen Bauproduktenverordnung bewusst und haben zu deren Umsetzung das Rüstzeug von ihrem Verband erhalten.

Seit Oktober 1997 bündelt der in Bonn ansässige Betonverband Straße, Landschaft, Garten e. V. (SLG) das Know-How namhafter deutscher Hersteller und ist damit die Anlaufstelle für alle Bauweisen mit Betonsteinen. Planer, Ausschreibende, Bauunternehmen, Sachverständige und Bauherren profitieren bei ihrer täglichen Arbeit von seiner Expertise.

Eines der Kernziele des Betonverbands SLG ist die fachgerecht erstellte Pflasterbauweise aus Betonprodukten. Aus diesem Grunde engagiert sich der Interessenvertreter auch im Verein „Qualitätssicherung Pflasterbauarbeiten“. Eingebunden in zahlreiche Organisationen, die mit Interessensvertretung und Erstellung von Technischen Regeln für die Pflasterbauweise befasst sind, bestimmt der Betonverband SLG die Entwicklung mit.

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