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puren PIR Class C und puren Secure

Dämmlösungen für schwerentflammbare Flach- und Gefälledächer

Das deutsche Bauordnungsrecht ist insbesondere für Laien und fachfremde schwer zu verstehen. Dies mag der unterschiedlichen Gesetzgebung in den 16 deut-schenBundesländern geschuldet sein, denn Baurecht ist Landesrecht. Einige zentrale Aufgaben sind durch die Bauministerkonferenz auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) übertragen worden. Unter anderem erarbeitet das DIBt Musterverordnungen, die aber erst durch die unveränderte oder modifizierte Übernahme in die jeweilige Landesgesetzgebung Rechtskraft erlangen.

Für bestimmte Bauteile sehen die Landesbauordnun-gen Anforderungen an das Brandverhalten der verwendeten Baustoffe vor. Die Mindestanforderung „normalentflammbar“ muss durch jeden verwendeten Baustoff erfüllt werden, vereinzelt werden aber auch „schwerentflammbare“ oder „nichtbrennbare“ Baustof-fegefordert. Was als „schwerentflammbar“ etc. gilt, definieren die „technischen Baubestimmungen“ der Länder; für CE-gekennzeichnete Baustoffe orientieren sie sich dabei an den Brandverhaltensklassen nach DIN EN 13501-1.

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