ZAPP-Zimmermann: Erweiterte Anwendungsbereiche für Kombischott

Brandschutzspezialist Zapp-Zimmermann zeigt auf der BAU das System »Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N«. Es verfügt über eine neue, erweiterte allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) sowie eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) Z-19.15-1182 und ist in der Verwendung noch vielfältiger.

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Seinen mit Abstand größten Anwendungsbereich unter den Abschottungssystemen des Kölner Herstellers  kann das System noch erweitern: Es kann jetzt auch für die Abschottung von brennbaren Kunststoffrohren mit einem Durchmesser von maximal 160 mm sowie von mit »Foamglas« isolierten, nicht brennbaren Rohren, von Elektroinstallationsrohren als Bündel und von Hohlleiterkabeln wichtiger Hersteller eingesetzt werden. Ab sofort zugelassen ist auch die kombinierte Verarbeitung des Systems »Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N« mit dem Brandschutzschaum »ZZ 330« (»ZZ-Brandschutzschaum 2K NE«).

Brennbare Rohre aus PE bzw. PVC bis zu einem Außendurchmesser von 110 mm können mit »Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N« laut Hersteller ohne zusätzliche Manschette abgeschottet werden. Bei einem Außendurchmesser zwischen 110 und 160 mm wird das System nun durch den Einsatz einer »ZZ-Manschette« ergänzt.

Neben den bewährten Rohr­isolierungen aus Mineralwolle und Synthesekautschuk ist es jetzt möglich, Metallrohre bis zu einem Außendurchmesser von 108 mm mit Isolierungen aus »Foamglas« durch die Schottung zu führen. Darüber hinaus können Elektroinstallationsrohre bis zu einem Außendurchmesser von 63 mm und Bündel bis zu einem Außendurchmesser von 100 mm abgeschottet werden.

Zulassung für Kabel von RFS und CommScope

Zu den neu zugelassenen Anwendungsbereichen gehört auch die Abschottung von Hochfrequenzkoaxialkabeln bis zu einer Größe von 2-1/4“ der Hersteller RFS und CommScope. Besteht der innere Leiter dieser Kabel allerdings aus einem Kupferrohr, so werden sie aus Sicht des Brandschutzes als Hohlleiterkabel definiert und müssen separat geprüft werden.

Die Abschottung wird ohne zusätzliche Maßnahmen wie den Einsatz einer Brandschutzbandage oder einen Brandschutzanstrich erreicht, selbst wenn die Kabel im Nullabstand verlegt werden.


Schneller Baufortschritt im System

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung für »Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N« gilt für Abschottungen in Massivwänden und -decken, leichten Trennwänden, Wänden aus Gips-Wandbauplatten und »Priowall«-Wandkonstruktionen. Hierbei dürfen die Brandschutzsteine laut Herstellerangaben ab sofort stets mit dem Brandschutzschaum »ZZ 330« kombiniert werden. Große Freiflächen werden dadurch mithilfe der Steine, hoch belegte Bereiche besonders einfach und schnell mit dem Brandschutzschaum brandsicher verschlossen. Zuschnitte der Steine werden vermieden. Auch die letzte Steinreihe kann nach eigenen Angaben über die gesamte Schottbreite mit dem Brandschutzschaum »ZZ 330« (»ZZ-Brandschutzschaum 2K NE«) verschlossen werden.

Detaillierte Informationen zu allen geprüften Anwendungsbereichen des Systems »Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N« und der jeweils empfohlenen und zugelassenen Ausführung enthält die neue allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)/allgemeine Bauartgenehmigung (aBG). Diese steht unter www.z-z.de zum Download bereit.    J

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