Sozialer Wohnungsbau_ Verband fordert Zweckbindung der Mittel

„Wir haben es gewusst und seit Jahren darauf hingewiesen. Wir fordern seit langem eine strenge Zweckbindung für die 518 Mio. €, die der Bund den Ländern jährlich für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellt. Diese Forderung ist aktueller denn je,“ so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbe.

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„Angesichts einer stärker werdenden Wohnungsnot in den Ballungsgebieten ist es unverständlich, dass einige Bundesländer in den vergangenen Jahren nichts im Bereich Wohnungsneubau getan haben. Man kann nicht auf der einen Seite durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer wie auch der Grundsteuer das Wohnen verteuern und auf der anderen Seite nach einer Mietpreisbremse rufen. So wird keine einzige neue Wohnung gebaut,“ so Pakleppa weiter.

Das Deutsche Baugewerbe fordert daher seit langem, die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau einer strikten Zweckbindung zu unterwerfen und die Einhaltung auch zu kontrollieren.

„Dass mit der Verlängerung der Bundeszuweisungen an die Länder bis zum Jahr 2019, die kurz vor der Sommerpause noch unter Dach und Fach gebracht wurde, die Zweckbindung quasi komplett aufgehoben wurde, wird den sozialen Wohnungsbau weiter abwürgen, anstatt ihn anzukurbeln. Die Suppe müssen leider diejenigen auslöffeln, die nichts dafür können: Menschen mit niedrigem Einkommen, die sich Wohnen dann kaum mehr leisten können. Die Bundesländer sind dringend dazu aufgerufen, die für den sozialen Wohnungsbau bereit gestellten Mittel endlich in den Bau neuer Sozialwohnungen zu investieren,“ so der ZDB-Hauptgeschäftsführer abschließend.

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