November 2016

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Von abgebauten Hemmnissen und aufgebauten Hürden


Deutschland steht ganz sicher nicht im Ruf, zu wenig zu regulieren. Hinweis- und Verbotsschilder, Verordnungen und Erlasse, Gesetze und Gebote – das Internet und die entsprechenden Spaß-Seiten der Social-Media-Kanäle sind voll von irrsinnigem Wildwuchs und bizarren Regularien. Selbst die Offline-Generation erzählt sich aus der Zeit davor immer noch gerne hinter vorgehaltener Hand die Geschichte jenes erfolgreichen (aber vermutlich fiktiven) Jung-Unternehmers, dem der Betrieb beinahe dichtgemacht worden wäre, weil es zunächst keine Damentoilette gab – und als der Mangel behoben war, sich die Fenster als zu klein herausstellten...
Nicht immer lässt sich genau ausmachen, wo ein nachvollziehbarer Regelungsbedarf in willkürliche Regelungswut übergeht. Es gab eine Zeit, da durfte in Deutschland nur Bier in Umlauf gebracht werden, wenn es nach dem Deutschen Reinheitsgebot gebraut war. Dass die EU darin ein Handelshemmnis sah, ist aus heutiger Sicht nachvollziehbar. Nach einem Aufschrei erfolgte die Öffnung des Marktes, geändert hat sich kaum etwas_ Ein paar neue Farben und Formen im Supermarkt-Regal, ansonsten alles wie gehabt.
Der Aufschrei in der Baustoff-Branche ist ähnlichen Ursprungs und Ausmaßes wie einst der beim Bier_ Die EU schafft (vermeintliche) Handelshemmnisse ab, dieses Mal hat es das Ü-Zeichen getroffen – zumindest in der Doppelt-Kennzeichnung (gemeinsam mit dem CE-Zeichen). Seit 16. Oktober ist es offiziell passé, die Auswirkungen dessen würden reihenweise Material für oben genannte Spaß-Seiten liefern – wenn die Folgen nicht so dramatisch wären: Die Bauverordnungen sind Ländersache, und so kann es keine bundesweit gültige Nachfolgeregelung geben. Für den Handwerker heißt das – je nach Bundesland – dass er entweder gegen europäisches Recht verstößt (wenn er Baustoffe MIT Ü-Zeichen verbaut), oder das Material hat KEIN Ü-Zeichen – dann verstößt er gegen deutsches Recht, weil es in vielen derzeit gültigen Bauverordnungen noch verlangt wird. So hat die EU Hemmnisse ab- und dafür bürokratische Hürden aufgebaut. Welche Ansätze es aus dem Dilemma der Rechtsunsicherheit bei den Gütezeichen gibt, lesen Sie in dieser Ausgabe in der baustoffPARTNER-Blickpunkt-Story.
In dieser und der nächsten Ausgabe lüften wir schon einmal ein wenig den Vorhang und zeigen, was die Besucher auf der BAU 2017 erwartet. Die Presse-Infogespräche im Vorfeld der BAU haben deutlich gemacht_ Die Stimmung in der Branche ist hervorragend, die Auftragsbücher sind voll und sowohl Messemacher als auch Aussteller freuen sich auf das Highlight der Branche.

Viel Vergnügen mit dieser baustoffPARTNER-Gesamtausgabe wünscht

Jan Rieken
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