Nicht auf die Wartung warten

Türen mit Sonderfunktionen (insbesondere Feuerschutztüren), Feststellanlagen sowie „kraftbetätigte Tore und Türen“ sind regelmäßig zu prüfen und zu warten.

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Diese Aufgaben dürfen nur qualifizierte Fachleute durchführen, also diejenigen, die die Türen und Tore einbauen – Metallbauer. Bislang verzichten viele Tor- und Türenbetreiber oft auf die vorgeschriebenen Prüfungen. Das ist gefährlich und kostet im schlimmsten Fall sogar Menschenleben. Verarbeiter sollten also ihre Auftraggeber darauf hinweisen, dass entsprechende Pflichten bestehen. Mit Wartungsverträgen über die Hersteller bieten sie gleich die normgerechte Prüfung und Instandhaltung an.

Umfang der Wartung


Was, wann und wie zu warten ist, bestimmt eine Reihe von Vorschriften. Zu beachten sind unter anderem die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und die Vorgaben der Landesbauordnungen. Hinzu kommen die Richtlinien der Hersteller und die der Verbände, z.B. die Richtlinie des »Industrieverbandes Tore Türen Zargen« (ttz) »Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen«. Für die Prüfer liegen damit klare Vorgaben vor, nach denen die Prüf- und Wartungsarbeiten durchzuführen sind – z.B. gemäß Prüfbuch, das mit jedem prüfpflichtigen Bauelement ausgegeben wird. Dieses Dokument ist zugleich der Nachweis für die ordnungsgemäße Prüfung und den zulässigen Zustand des Tores. Dieser Nachweis ist besonders wichtig, denn verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage ist nicht der Metallbauer, sondern der Betreiber, der damit seine Pflichterfüllung belegen kann.In die Planung der Prüf-Intervalle fließen nutzungs- und funktionsabhängige Faktoren ein. Für Feuerschutzabschlüsse empfiehlt beispielsweise die ttz-Richtlinie, jährlich bzw. nach 2500 (Tore) / 50 000 (Türen) Schließungen zu prüfen, bei Feststellanlagen ist z.Z. sogar eine monatliche Überprüfung (DIBt-Richtlinie) vorgeschrieben. Funktioniert die Anlage einwandfrei, wird dies mit dem entsprechenden Siegel bestätigt. Besteht ein Mangel, so wird dieser im Idealfall gleich abgestellt, die Instandsetzung angeordnet oder das Element stillgelegt. Was manchem Eigentümer zunächst als überflüssige Mehrausgabe erscheint, entpuppt sich beim Blick auf die Lebenszyklus-Kosten schnell als Kostensparer_ Die regelmäßige Wartung hat schließlich nicht nur den sicheren Betrieb zum Ziel, sondern sorgt auch für eine lange Lebensdauer, senkt die Ausfallquote und vermeidet oft (teurere) Instandsetzungen.

Nur Fachleute dürfen prüfen


Um Prüfungen durchführen zu dürfen, braucht der Prüfer Spezialwissen. Dieses Know-how vermitteln beispielsweise zielgerichtete Fortbildungen des ttz, in denen die Teilnehmer einen Sachkundenachweis erwerben. Die Qualifikations-Anforderung steigt mit der Wichtigkeit des Bauteils für die Sicherheit von Personen.

Auch die Elemente-Hersteller sind daran interessiert, dass ihre Anlagen in Ordnung gehalten werden. Teckentrup baut dafür ein flächendeckendes Netz in Deutschland auf, in dem Verarbeiter als qualifizierte und vom Hersteller zertifizierte Nachunternehmer Feuer- und Rauchschutztüren, Feststellanlagen sowie Türen und Industrietore mit Antrieb kontrollieren. Hierfür gilt – analog zu den Vorschriften – dass als Partner nur geschultes Fachpersonal infrage kommt. Neben den Schulungsangeboten des ttz bieten die Hersteller daher auch selbst entsprechende Qualifizierungskurse an – Teckentrup beispielsweise mit eigenen Seminarleitern oder in Kooperation mit Partnern der Beschlag-Industrie.

Wartungspflichten für …


Die Prüfung und Wartung von Toren, Feuerschutztüren und Feststellanlagen ist nicht einheitlich geregelt. Die Bauordnung fordert allgemein, dass »bauliche Anlagen … sowie ihre Teile … so instand zu halten sind, dass die öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben oder Gesundheit, und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.« Mit den weiteren Normen und Vorgaben entstehen unterschiedliche Profile für Türen und Tore mit Antrieb, für Feststellanlagen und für Spezialtüren ohne Antrieb.

… kraftbetätigte Türen und Tore


Jedes Tor und jede Tür mit Antrieb fällt in diese Kategorie. Die Prüfung umfasst einen vollständigen Funktionscheck. Dazu gehört z.B. bei Industrie-toren die Kontrolle von Lichtschranken und Absturzsicherungen. Diese Arbeiten dürfen auch Fachkundige durchführen. Teckentrup legt auch hier Wert darauf, dass sich die Partner zertifizieren lassen. Als Nachweis gilt auch hier das ttz-Ausbildungsprogramm.
Übrigens umfasst die Prüfpflicht auch Garagentore in privatem Besitz – wenn das Tor mit einem Antrieb ausgestattet ist und die Garage »öffentlich zugänglich« ist. Das ist sie immer dann, wenn kein zusätzlicher Zaun die Zufahrt vom öffentlichen Raum trennt.

… Feststellanlagen von Feuerschutztüren/-toren

Ein Kernunterschied für diese regelmäßigen Funktionsprüfungen sind die Intervalle_ Eine Überprüfung ist z.Z. monatlich vorgeschrieben. Dieser Check darf von jedermann durchgeführt werden, also auch vom Hausmeister.
Die jährliche Prüfung und Wartung ist wesentlich strenger, für diese kommen nur Sachkundige infrage, also Fachleute, die sich spezifisches Wissen angeeignet haben. (Für diese Wartungen gibt es ebenfalls Qualifizierungs-schulungen der Industrie). Ein elementarer Teil der Wartung ist die Überprüfung der automatischen Auslösung der Feststallanlage und die damit verbundene Schließung des Feuerschutzelementes im Brandfall.

… Spezialtüren


Unter die Vorgaben der Landesbauordnungen (vgl. z.B. §3 LBO Nordrhein-Westfalen) fallen auch Schutztüren ohne Antrieb – also herkömmliche Feuer- und Rauchschutztüren, einbruchhemmende Türen und Schallschutztüren.
Ebenso liegt die Verantwortung für die Funktion und die Pflicht, regelmäßige Prüfungen nachweisen zu können, beim Betreiber. Und auch hier gilt analog, dass die Wartung durch den Handwerker als Dienstleister dem Eigentümer genau diese Pflicht abnimmt. Die Prüfkriterien sind in diesem Fall geringer als bei den motorisch betriebenen Ausführungen – aber auch hier muss z.B. der sichere Verschluss von Feuerschutztüren und die Dichtungsfunktion bei Rauchschutztüren getestet werden. Für den Ausbau des Partner-Netzes sucht Teckentrup noch Verarbeiter.

Das Unternehmen hat ein spezielles Schulungsprogramm entwickelt, mit dem sich die Handwerker zu zertifizierten Wartungspartnern qualifizieren. Das Ziel ist es, bundesweit einen Schnell-Service für Tür und Tor bieten zu können.

Weitere Infos unter 0 52 46/504-444 oder per E-Mail an wartung@teckentrup.biz.

 

Vier Fragen an Alexander P. Bauer


Woran liegt es Ihrer Meinung nach, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen häufig noch nicht regelmäßig durchgeführt werden?
Bauer_ Ich sehe eher ein Wissensdefizit als die Absicht, Geld zu sparen_ Viele Türen- und Torbetreiber wurden bislang über ihre gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpflichten nicht ausreichend informiert.

Dann ist also eine Info-Kampagne notwendig?
Bauer_ Information der Betreiber ist ein zentraler Baustein unseres Tagesgeschäftes. Ein idealer Zeitpunkt dafür ist die Übergabe bzw. Abnahme einer Tür oder eines Tores_ Das ist der Moment, in dem der Metallbauer seinem Auftraggeber mit dem Prüfbuch in der Hand aufklären und beraten kann – und mit einem Wartungsvertrag bereits die Rundum-sorglos-Lösung anbietet.

Wie aufwändig ist es, sich als Partner zu qualifizieren?
Bauer_ Die Sachkundelehrgänge dauern einen Tag. Wer also bereits über einschlägige Erfahrung im Bereich Türen und Tore verfügt, kann sich diese Zusatzqualifikation schnell erwerben.

Welchen wirtschaftlichen Stellenwert messen Sie der Wartung zu? Kann die Prüfung ein spürbarer Auftragsanteil werden?
Bauer_ Davon bin ich überzeugt. Wartungsverträge bieten mehrere wirtschaftliche Vorteile_ Zum einen lassen sie sich langfristig planen und sorgen für ein regelmäßiges ‚Grundsummen’ des Betriebs. Wer weitsichtig steuert, kann damit gerade die auftragsschwachen Monate im Winter besser auslasten. Einige Betriebe haben diesen Geschäftszweig so weit ausgebaut, dass mehrere Mitarbeiter ausschließlich mit Wartung und Prüfung unterwegs sind. Zum anderen wirkt es wie ein Akquise-Instrument: Wer ständig mit Auftraggebern im Kontakt steht, wird auch angesprochen werden, wenn neue Arbeiten zu vergeben sind. Und zum Dritten liegt noch ein riesiges Potenzial brach – eben weil die Wartung in vielen Fällen noch gar nicht durchgeführt wird.

Von Alexander P. Bauer
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