Bauproduktenverordnung: Baustoff-Fachhandel ist gerüstet

„Die digitale Lösung für die Weitergabepflicht der Leistungserklärungen ist – wie vom BDB beauftragt – rechtzeitig vor Inkrafttreten am 1. Juli startklar, um im Baustoff-Fachhandel unkompliziert eingesetzt zu werden. Nun ist die Industrie gefragt“, teilt Heinze in einer Pressemeldung mit.

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Nach den Herausforderungen, die bereits die EU-Verordnung REACH der Baubranche stellte, wurden nun von behördlicher Seite wieder Kontrollen angekündigt – dieses Mal zur Umsetzung der bereits 2011 beschlossenen Bauproduktenverordnung.

Doch vom Baustoff-Fachhandel ist nun ein erstes Aufatmen zu vernehmen_ Die BauDatenbank GmbH hat im Auftrag seines Aufsichtsrates alle Voraussetzungen geschaffen, um ab sofort die digitalen Versionen der verlangten Leistungserklärungen entlang der Lieferkette bereitzustellen. Damit steht der Branche ein System zur Verfügung, das die heutigen Anforderungen an elektronische Informationsprozesse abbildet und, falls gewünscht, den Papierweg ermöglicht.

Dienstleistung anbieten


Dazu wurde in einer außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrates der BauDatenbank beschlossen, eine Dienstleistung zur Bauproduktenverordnung anzubieten. Im Aufsichtsrat der BauDatenbank ist die Industrieseite von Dr. Ulrich Dahlhoff (Ardex), Dominic Späth (Wienerberger), Andreas Wilbrand (Sopro) und von Michael Wörtler (Saint-Gobain Isover) vertreten. Für den Fachhandel agieren dort Hartmut Goldboom (hagebau), Udo H. Brandt (SGBDD) sowie Max Schierer (Schierer Baustoffe), sowie für den BDB Michael Hölker und Alfred Remy.

Und so funktioniert das beschlossene System_ Alle betroffenen Hersteller, deren Produkte durch europäische Normen harmonisiert werden, liefern ihre digitalen Leistungserklärungen an die BauDatenbank, zusammen mit den detaillierten Artikelstammdaten sowie – im Fall von Gefahrstoffen – den von REACH geforderten Sicherheitsdatenblättern. Dort werden die Daten verknüpft und als gemeinsame Datensätze in die Warenwirtschaftssysteme der Baustoff-Fachhändler eingespielt. Sobald ein gewerblicher oder privater Käufer dort ein Produkt kauft, wird bereits mit der Aufnahme der Bestellung eine E-Mail erzeugt und automatisch an dessen E-Mail-Adresse versendet. Über darin enthaltene Direktlinks zu den entsprechenden digitalen Leistungserklärungen bzw. Sicherheitsdatenblättern kann der Käufer damit jederzeit auf die geforderten Informationen zugreifen, sofern der Käufer nicht explizit den Ausdruck der Dokumente wünscht.

Auch die zuständigen Behörden erkennen diese Form der Informationsbereitstellung als sinnvoll und ausreichend an – zumal eine Weitergabe der Dokumente in Papierform in der Praxis nicht abzubilden wäre. Gleichzeitig weisen die Marktüberwachungsbehörden bereits darauf hin, dass bei zukünftigen Prüfungen im Handel die CE-Kennzeichnung selbst sowie die Verfügbarkeit der Leistungserklärungen vorzuweisen sind.

Dank BDB und BauDatenbank ist der Baustoff-Fachhandel nun also technisch für den 1. Juli gerüstet. Gefordert sind jetzt die Hersteller von Produkten mit CE-Kennzeichnung. Damit sich die jeweils belieferten Fachhändler beim Inverkehrbringen ihrer Produkte nicht strafbar machen, müssen möglichst zeitnah die entsprechenden Leistungserklärungen zusammengestellt und digital an die BauDatenbank geliefert werden. Für derzeitige Handels- und Industriekunden der BauDatenbank ist die zusätzliche Datenverknüpfung und -bereitstellung kostenlos. Aber auch alle anderen Hersteller können sich an dieser Lösung für eine effiziente Bereitstellung und Weitergabe von Artikelstammdaten, Leistungserklärungen und Sicherheitsdatenblättern beteiligen.

 

 

 
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