Architektentag: Lösungen aus Beton vor sportlicher Kulisse

Was man aus Beton im Allgemeinen und aus Betonfertigteilen im Speziellen alles machen kann, hat Betonfertigteile-Hersteller Hieber auf seinem regelmäßig stattfindenden Architektentag gezeigt. Im VIP-Bereich der Augsburger WWK-Arena gab es Einblicke in Neues und Bewährtes aus dem Hieber-Sortiment sowie Vorträge verschiedener Referenten, unter anderem zur neuen WU-Verordnung (s. Kasten).

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Von Jan Rieken

Geschäftsführer Christoph Hieber begrüßte die Referenten und Gäste und skizzierte das Unternehmen, das seinen Hauptsitz in Wörleschwang bei Zusmars-
hausen und weitere Standorte in Waghäusel und Pegau hat. Neben einem neuen Image-Video präsentierte der Gastgeber das Fertigteiltreppen-Programm und erläuterte, was eine Treppe zu einer Schallschutztreppe macht – ein Aspekt, den Michael Krause, Produktingenieur bei Schöck Bauteile, in einem separaten Vortrag vertiefte. Krause stellte unter anderem die »Schöck Tronsole« vor und zeigte auf, durch welche Fehler Schallschutzmaßnahmen ins Leere laufen können und welche unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind.

Dass Hieber auch Fertigteilbalkone und Lösungen für Kellerfenster und Lichtschachtsysteme anbietet, demonstrierte Christoph Hieber anhand zahlreicher Beispiele. »Was Betonlichtschächte angeht, sind wir der Hersteller mit dem größten Sortiment«, erklärte er. Zusätzlich fertigt der Hersteller nach Kundenwunsch Lichtschächte mit individuellen Maßen. Dass individuelle Lösungen eine Stärke des Unternehmens sind, machte Hieber auch am Beispiel eines relativ neuen Produkts deutlich_ Dem Aufzugsschacht aus Betonfertigteilen (s. Objektbericht in dieser Ausgabe auf Seite 15).

Wie Beton als Wärmespeicher-Medium zur Energiegewinnung dienen kann, brachte Dr. Andreas Märten, bei HeidelbergCement für Engineering und Innovation zuständig, dem Fachpublikum näher. Aktuelle Anwendungen und Potenziale von glas- und carbonbewehrtem Beton stellte Dr.-Ing. Christian Kulas von der Solidian GmbH vor, unter anderem die bewehrten höchsten Brückenpfeiler der Welt an der Bosporus-Brücke in Istanbul (s. baustoffPARTNER Ausgabe 03/2017).

Der Veranstaltungsort war natürlich mit Bedacht gewählt: Das Unternehmen Hieber hat im Heimstadion des FC Augsburg eine VIP-Lounge. Den Abschluss bildete dann auch eine Führung durch die WWK-Arena.

 Die neue WU-Richtlinie: Was ändert sich?

Wenn es um die neue Richtlinie für Bauwerke aus wasserundurchlässigem Beton geht (WU-Richtlinie) geht, sitzt Dipl.-Ing. Wolfgang Braun mit am Tisch. Er ist Geschäftsführer der »Qualitätsgemeinschaft Doppelwand« Bayern und hat beim Hieber-Architektentag die wichtigsten Neuerungen und Änderungen vorgestellt.

»Die Richtlinie gilt nur für WU-Bauwerke und nicht für Bauwerke, die unter dem Wasserhaushaltsgesetz unterliegen«, stellte er zu Beginn seines Vortrags klar. Neu hinzukommen werden verschiedene Planungsaufgaben_ Zunächst müssen in einer Bedarfsplanung die Nutzungsanforderungen dokumentiert werden. Die Beanspruchungsklassen müssen ebenso festgelegt werden wie eine oder mehrere Nutzungsklassen.

Bei den Festlegungen zur Wasserdurchlässigkeit geht die neue Richtlinie grundsätzlich von einem Wasserdurchtritt durch nicht abgedichtete Trennrisse und Arbeitsfugen. Der Entwurf definiert zudem Grundsätze, die bei der Planung eine bauteilbezogene Wahl vorsehen zwischen der Vermeidung von Trennrissen oder der Festlegung von Trennrissbreiten bzw. die Festlegung von Trennrissbreiten, in Kombination mit im Entwurf vorgesehenen, planmäßigen Dichtmaßnahmen. Hierfür muss eine zielsichere Abdichtung möglich und die Bauteile zugänglich sein. Neu sind auch Maßnahmen für die Umsetzung der Grundsätze, die bezogen auf Bodenplatten, Wände und betontechnische Maßnahmen sowie für die Ausführung gelten. Ziel dieser Maßnahmen ist ausreichend Wasser für die Hydratation des Zements in der Betonrandzone sowie eine hohe Festigkeit und Dauerhaftigkeit, geringes Frühschwinden, das Verhindern von Gefrieren sowie die Vermeidung von Erschütterungen.
Bei der Ausführung schreibt die neue Richtlinie vor, dass Elementplatten vollflächig rau sein müssen. Diese Rauigkeit ist im Werk zu prüfen (Herstellung einer Referenzplatte, Sichtprüfung und Messung im Zweifelsfall) sowie auf der Baustelle (stichprobenartige Sichtprüfung auf Schäden bzw. Rauigkeit, Messung im Zweifelsfall und Dokumentation auf Lieferschein). Zudem werden im Anhang A künftig in einer Checkliste die Zuständigkeiten festgelegt. (jr)

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