Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBM Online GmbH für die Internetplattform: baustoff-partner.de

§ 1 Geltungsbereich

1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden ausschließlich auf sämtliche von der SBM Online GmbH für die Website „baustoff-partner.de“ (im Folgenden: baustoff-partner.de) erbrachten Leistungen Anwendung.

2. Dies gilt auch für den Fall, dass der Vertragspartner ein Vertragsangebot oder eine Auftragserteilung unter Zugrundelegung eigener, abweichender bzw. ergänzender Geschäftsbedingungen unterbreitet. Abweichende bzw. ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, denen baustoff-partner.de nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden auch ohne ausdrückliche Zurückweisung in keinem Fall Vertragsinhalt.

3. Diese AGB geltend auch dann, wenn baustoff-partner.de in Kenntnis entgegenstehender, ergänzender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

4. Alle Vereinbarungen zwischen baustoff-partner.de und dem Vertragspartner die zur Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Soweit Verträge oder Vertragsangebote von baustoff-partner.de schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den AGB abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen vor.

§ 2 Vertragsabschluss

1. baustoff-partner.de ist berechtigt, die Bestellung des Kunden durch Versand einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Angebote, auch solche, die im Namen von baustoff-partner.de abgegeben werden, sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag gilt erst dann als rechtsverbindlich abgeschlossen, wenn dieser von baustoff-partner.de schriftlich bestätigt wurde.

2. Sollte die Auftragsbestätigung von baustoff-partner.de Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollten der Preisfestlegung technisch bedingte Übermittlungsfehler zugrunde liegen, ist baustoff-partner.de zur Anfechtung berechtigt, wobei diese den Irrtum beweisen muss.

3. Sofern der Auftrag von einer Werbeagentur erteilt wird, kommt der Vertrag mit dieser Agentur zustande, wenn nicht ein anderer Vertragspartner von der Agentur namentlich bezeichnet wird. baustoff-partner.de ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Vollmachtnachweis zu verlangen.

4. Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-Werbung) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung. 

5. Kostenvoranschläge sind aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung kostenpflichtig.

§ 3 Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand ist der „Werbeauftrag“. Die Leistung beinhaltet die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel zum Zwecke der Verbreitung in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet.

2. Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren Elementen bestehen. Dies sind beispielsweise Bild und/oder Text, Tonfolgen und/oder bewegte Bilder, Banner, sensitive Flächen, die bei Anklicken die Verbindung zu einer vom Auftraggeber genannten Online Adresse herstellt.

3. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich gekennzeichnet.

§ 4 Abwicklung

1. baustoff-partner.de ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.

2. Leistungstermine gelten nur dann als verbindlich, sofern sie schriftlich von baustoff-partner.de bestätigt wurden. 

3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Bereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat baustoff-partner.de nicht zu vertreten und berechtigen, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Hat der Kunde Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung verursacht, kann er aus der nicht fristgerechten Leistung keine weiteren Rechte herleiten.

4. baustoff-partner.de behält sich vor, Werbeaufträge auch einzelne Abrufe, abzulehnen, bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den baustoff-partner.de wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

5. Insbesondere kann baustoff-partner.de ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Abs. 4 erfüllt werden.

6. Die Entscheidung über die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und eingesandtem PR- und Bildmaterial verbleibt bei baustoff-partner.de. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. baustoff-partner.de steht das Recht zu, Inhalte zu kürzen.

7. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, teilt baustoff-partner.de frühestens zehn Werktage nach Ausführung des Auftrages die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel und die Ausfallzeiten des AD-Servers über einer zusammenhängenden Stunde auf Anfrage mit.

§ 5 Pflichten des Bestellers

1. Der Kunde ist verpflichtet, alle Werbemittel, Unterlagen, die für die Durchführung des Auftrages erforderlich sind, umgehend nach Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft u.a. Texte, Fotos, Filme, Musikdateien, Grafiken, Logos, etc.. baustoff-partner.de benennt das Format oder informiert den Kunden über die technischen Vorgaben.

2. Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Darüber hinaus sichert er zu, dass die zur Verfügung gestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und insbesondere durch die Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen, Patente, Lizenzen oder sonstige Schutzrechte nicht verletzt werden. Im Falle einer Schutzrechtsverletzung wird der Kunde auf seine Kosten die schutzrechtsverletzenden Teile ändern oder austauschen oder die Genehmigung zur Benutzung der betreffenden Unterlagen vom berechtigten Dritten erwirken.

3. Der Auftraggeber stellt baustoff-partner.de von Ansprüchen Dritter frei, die wegen fehlender Rechte des Auftraggebers gegenüber baustoff-partner.de geltend gemacht werden. Dies beinhaltet auch die Freistellung von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung.

4. Der Auftraggeber überträgt baustoff-partner.de zur Durchführung des Auftrags sämtliche für die Nutzung erforderlichen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf.

§ 6 Vergütung

1. Die Vergütung sowie Nachlässe oder Aufschläge richten sich nach den Angaben in der Bestätigung. Für von baustoff-partner.de bestätigte Aufträge sind Preisänderungen nur wirksam, wenn sie von baustoff-partner.de mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.

2. Kosten der baustoff-partner.de und seiner Partner für vom Kunden gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Kunde zu tragen.

3. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die über die Vergütung einer Leistung von baustoff-partner.de getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die vom baustoff-partner.de für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

4. Zahlungen sind 14 Tage nach Zugang der Rechnung zu leisten. Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. Der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist baustoff-partner.de berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Abtretung

1. Der Kunde kann nur aus demselben Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Darüber hinaus sind sämtliche Zurückbehaltungsrechte – gleich aus welchem Rechtsverhältnis – gegenüber baustoff-partner.de ausgeschlossen.

2. Der Kunde ist nur mit anerkannten, rechtskräftig festgestellten Forderungen zur Aufrechnung berechtigt.

3. Die Rechte des Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung von baustoff-partner.de abtretbar.

§ 8 Gewährleistung

1. baustoff-partner.de gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, das Werbemittel als Software vollkommen fehlerfrei zu gestalten.

2. baustoff-partner.de leistet für die vereinbarte Beschaffenheit – ausgenommen sind unerhebliche Abweichungen – dadurch Gewähr, dass diese nach ihrer Wahl und nach Setzung einer angemessenen Frist durch den Kunden ein mangelfreies Produkt nachliefert oder den mangelhaften Zustand beseitigen kann. Entscheidet sich baustoff-partner.de für eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels, hat der Kunde weitere Gewährleistungsrechte erst, wenn die Beseitigung des Mangels zweimal fehlgeschlagen ist. Die angemessene Nachfrist beginnt nicht eher, als der Mangel und die Vertretungspflicht von baustoff-partner.de feststehen und nachgewiesen sind.

3. Sofern baustoff-partner.de Nacherfüllung wählt, verschieben/verlängern sich eventuell vereinbarte Werbezeiten um die Dauer des Ausfalls.

4. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner kein Rücktrittsrecht zu.

5. Unwesentliche Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegen insbesondere vor,

-  wenn nicht geeignete Soft- und/oder Hardware zur Darstellung verwendet wird. Dies betrifft insbesondere veraltete Systeme oder Browser, Proxys in nicht aktueller Version;

-  Störung der Kommunikationssysteme anderer Betreiber;

-  Rechnerausfall aufgrund Systemversagens.

6. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen Zeitraum von mehr als 10 % der gebuchten Zeit (Zeitbuchung) entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls.

7. Gewährleistungsansprüche bezüglich aller von baustoff-partner.de hergestellten Produkte verjähren, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von einem Jahr. Sie erlöschen jedoch vorzeitig, sobald durch den Besteller Instandsetzungsversuche oder Veränderungen vorgenommen werden bzw. Anweisungen nicht befolgt werden. Die Gewährleistungsfrist beginnt nach Beendigung der vereinbarten Leistungszeit. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Sonstige Verjährungsvorschriften dieser Bedingungen bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Haftung

1. Alle Ansprüche auf Schadensersatz des Vertragspartners gleich aus welchem Rechtsgrund gegen baustoff-partner.de sind ausgeschlossen, es sei denn, baustoff-partner.de oder ihre Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich bzw. grob fahrlässig gehandelt oder leicht fahrlässig wesentliche Vertragspflichten verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut hat und vertrauen durfte.

2. Im Falle grober Fahrlässigkeit bzw. leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Schadensersatz auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Die Haftung für einen Schaden, der nicht an dem Vertragsgegenstand entsteht, wird außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

4. Die Haftung bei Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit, für das Fehlen einer Beschaffenheit, für die eine Garantie durch baustoff-partner.de übernommen wurde, sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5. Für alle Ansprüche aus Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung, die gegen baustoff-partner.de geltend gemacht werden – außer in den Fällen des Vorsatzes oder bei Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit – gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Sonstige Verjährungsvorschriften dieser Bedingungen bleiben hiervon unberührt.

6. baustoff-partner.de haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs-, Terror-, oder Naturereignisse oder durch sonstige nicht von ihr zu vertretende Vorkommnisse eintreten; hierzu gehören z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen oder Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland.

7. Für den Verlust von Daten haftet baustoff-partner.de insoweit nicht als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

§ 10 Kündigung

1. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses ist aus wichtigem Grund möglich.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,

- wenn baustoff-partner.de Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Kunden erhält bspw. wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde;

-  wenn der Kunde gegen die in § 5 Nr. 1 und 2 dieser AGB vereinbarten Pflichten verstößt;

- wenn die Voraussetzungen zur Zurückweisung gemäß § 4 Nr. 4 dieser AGB vorliegen;

- wenn ein Festhalten am Vertrag für eine der Parteien aus besonderen Gründen nicht mehr zumutbar ist.

2. Im Falle einer Preiserhöhung nach Auftragserteilung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Kündigungsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

3. Die Kündigung von Werbeaufträgen muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz

1. Die Vertragsparteien verpflichten sich alle ihnen von der anderen Vertragspartei zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse und vertraulichen Informationen, insbesondere alle Angaben über Kundenbeziehungen und ihre Details, andere wesentliche Informationen wie z.B. Leistungsbeschreibungen, Produktspezifikationen, Informationen zu Produktprozessen und auch sonstige vertrauliche Informationen, die von den Parteien in schriftlicher oder anderer Form zur Verfügung gestellt und/oder offen gelegt werden, nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes höchst vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht im geschäftlichen Verkehr und/oder zu Wettbewerbszwecken direkt oder indirekt zu verwenden und/oder im geschäftlichen Verkehr und/oder zu Wettbewerbszwecken an Dritte weiterzuleiten und/oder Dritten anderweitig direkt oder indirekt selbst oder durch Dritte zur Kenntnis zu bringen.

2. Die Geheimhaltungsvereinbarung gilt nicht, sofern Informationen öffentlich bekannt sind (z.B. Veröffentlichungen in Medien), bei Erhalt der anderen Partei schon bekannt waren, von Dritten ohne Bruch einer Geheimhaltungspflicht einer Partei zugänglich gemacht werden, kraft gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Verfügung oder richterlicher Anordnungen, insbesondere Urteile, bekannt gemacht werden müssen. Soweit sich eine Partei auf eine dieser Ausnahmetatbestände berufen will, ist sie dafür beweispflichtig.

3. Die Vertragsparteien werden alle Personen, die sie zur Leistungserbringung einsetzen oder die in sonstiger Weise mit vertraulichen Informationen im Sinne des § 11 Abs. 1 bestimmungsgemäß in Berührung kommen, zur Wahrung der Vertraulichkeit entsprechend § 11 Abs. 1 verpflichten.

4. Die Vertragsparteien werden das Datengeheimnis im Sinne des BDSG wahren und bei der Ausführung des Auftrags nur Erfüllungsgehilfen einsetzen, die auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.

§ 12 Schlußbestimmungen

1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vertragspartner und baustoff-partner.de gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Vertragspartner seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat.

2. Erfüllungsort ist Kempten.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kempten.

4. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von baustoff-partner.de

§ 13 Salvatorische Klausel

1. Sollten eine oder mehrere dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, unvollständig oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.

2. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall eine Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was wirtschaftlich gewollt war. In gleicher Weise ist mit Regelungslücken zu verfahren.

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