§22 der Straßenverkehrsordnung schreibt vor: »Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten«. Um dies zu gewährleisten,…